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   OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 Ss 708/83   

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https://dejure.org/1983,1660
OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 Ss 708/83 (https://dejure.org/1983,1660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.1983 - 3 Ss 708/83 (https://dejure.org/1983,1660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 1983 - 3 Ss 708/83 (https://dejure.org/1983,1660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1; StGB § 2 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 338
  • NStZ 1984, 79
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 Ss 708/83
    Entscheidend ist insoweit allein, daß er dies in einem Zeitpunkt tut, in dem seine Angaben noch auf ihre Richtigkeit überprüft werden können und sicher ist, daß sie einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Aufdeckung leisten werden (vgl. Körner, BtMG 1982, § 31 Rdn. 7; BGH NStZ 1983, 416 ).

    Hierbei muß das, was der Angeklagte aus freien Stücken offenbart hat, in seiner Gesamtheit gewürdigt werden (vgl. BGH NStZ 1983, 416 ).

  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82

    Anwendung von altem oder neuem Strafrecht hinsichtllich der mildesten Beurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 Ss 708/83
    Denn insbesondere dann, wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anlaß zur konkreten Prüfung - hier unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Jugendstrafrechts -, ob § 11 Abs. 1 und Abs. 4 BetMG a.F. oder aber § 29 Abs. 1 und Abs. 3 BtMG n.F. i.V.m. § 31 BtMG n.F. das mildere Gesetz ist (vgl. BGH NStZ 1983, 268 und S. 416, jeweils m.w.N.).

    Denn entscheidend ist der tatsächliche Aufklärungseffekt (vgl. BGH a.a.O.; NStZ 1983, 268 ; ähnlich: Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd. I, § 31 BtMG Anm. 1 und Körner a.a.0.).

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 Ss 708/83
    Sollte der Tatrichter zu dem Ergebnis gelangen, daß die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen, weist der Senat schon jetzt darauf hin daß er entgegen der zur Zeit herrschenden Meinung dazu neigt, der in BGHSt 15, 268 [271/272] ausgeführten, allerdings dort nicht entscheidungserheblichen Rechtsansicht zu folgen, daß auch die rechtskräftige Aburteilung einer Einzeltat, die sich im nachhinein als Teilakt einer Fortsetzungstat erweist, die Strafklage hinsichtlich der gesamten Fortsetzungstat verbraucht.
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 Ss 708/83
    Eine Kombination des alten und des neuen Rechts in der Form, daß § 31 BtMG n.F. auf den § 11 BetMG a.F Anwendung findet, ist jedenfalls nicht zulässig (vgl. Schoreit NStZ 1982, 66; BGH NStZ 1983, 80 ).
  • OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85

    Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft;

    Es genügt, wenn er einen Beitrag dazu leistet, daß weitere Mittäter oder Gehilfen überhaupt erst ermittelt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 414 = StV 1984, 287 ; BGH StV 1983, 281 = NStZ 1983, 416 = MDR 1983, 923; BGH StV 1984, 75 ; OLG Hamm NStZ 1984, 79 ; Körner, BtMG , 2. Aufl., § 31 Rdn. 19; StV 1984, 217 [219]; Weider NStZ 1984, 391 [395]; 1985, 481).
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